Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Die Propack Verpackungstechnik GmbH ist in der Erzeugung und im Vertrieb von  Einweg - Verpackungsmaterialien jeglicher Art tätig.

 

 

1.)

Für sämtliche Verträge gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen bzw. Vertragsklauseln die nicht ausdrücklich schriftlich zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden sind nicht verbindlich.

 

 

2.)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten durch Auftragserteilung und/oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

 

 

3.)

Die Bestellung der Waren der Propack Verpackungstechnik GmbH erfolgt über eine schriftliche Anbotsnahme des Kunden. Angebote erhält der Kunde, über ein ihm übermitteltes schriftliches Angebot, durch Einsicht in den jeweils aktuellen Katalog, durch im Internet veröffentlichte Angebote, oder durch einen Außendienstmitarbeiter der Propack Verpackungstechnik GmbH zugemittelt

Schriftliche Aufträge können per Post, per Fax, per E-Mail, im von der Propack Verpackungstechnik GmbH betriebenen Onlineshop, in dem von der Propack Verpackungstechnik GmbH betrieben Verkaufslokal, auf Messen oder bei einem dafür ausgewiesenen Außendienstmitarbeiter vorgenommen oder der Propack Verpackungstechnik GmbH übermittelt werden.

 

 

 

4.)

Sämtliche Inlandsrechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Bekanntwerden von wirtschaftlichen Verschlechterungen der Kunden behält es sich die Propack Verpackungstechnik GmbH vor, einseitig spezielle Zahlungsmodalitäten festzulegen, sowie zusätzliche Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.

 

Auslandsrechnungen sind im Voraus zu bezahlen, sofern nicht gesonderte Vereinbarungen vorliegen.

 

 

5.)

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Propack Verpackungstechnik GmbH. Sie darf werden vom Vertragspartner verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Auch die Weiterveräußerung  ist nur zulässig, wenn der Verkaufserlös zur Gänze direkt an die Propack Verpackungstechnik GmbH geht oder die Kaufpreisforderung an die Propack Verpackungstechnik GmbH schriftlich zediert und diese Zession in die Büchern vermerkt wird. Für alle daraus resultierenden Nachteile der Propack Verpackungstechnik GmbH haftet der Vertragspartner/Kunde uneingeschränkt. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzlichen Zinsen, bei Unternehmerkunden, gemäß § 352 UGB, als vereinbart.

 

 

6.)

Der Aufraggeber hat keinerlei Aufrechnungs- und Rückbehaltungsrecht. Sämtliche anfallende Mahn- oder Inkassospesen trägt der Vertragspartner.

 

 

7.)

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftragsgebers durch von Propack Verpackungstechnik GmbH dafür bestellte Fachunternehmen.

 

Der Verkäufer trägt das Risiko ab der Versendung bzw. Übergabe an das für die Versendung bestellte Fachunternehmen für sämtliche Gefahren, sowie den Untergang der Ware beim Transport. Diese Gefahrtragung des Bestellers gilt ab Übergabe an das Transportunternehmen. Das Gewicht der Ladung ist auf dem Lieferschein angeführt, sodass der Übernehmer für die Einhaltung des Zuladegewichtes verantwortlich ist.

 

Vereinbarte Fristen gelten als Rahmenfristen und ab Werk. Für Verzögerungen die nicht im Ermessen der Propack Verpackungstechnik GmbH liegen wird nicht gehaftet. Bei unzumutbaren Lieferverzögerungen, die im Einflussbereich der Propack Verpackungstechnik GmbH liegen hat der Vertragspartner das recht vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Daraus resultierende Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Grundsätzlich ist die Haftung für Schadenersatz auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

 

 

8.)

Die Propack Verpackungstechnik GmbH haftet nur für Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Gegenüber Unternehmen haftet die Propack Verpackungstechnik GmbH nicht für Sachfolgeschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige davon abgeleitete Ansprüchen. Diese Freizeichnung ist auf weitere Vertragspartner bei sonstige Haftung des Vertragspartners zu überbinden.  Der Vertragspartner ist nicht zur Abtretung der ihm gegen die Propack Verpackungstechnik GmbH zustehenden Ansprüche berechtigt.

 

Grundsätzlich ist die Verschuldungshaftung mit dem Wert der gelieferten Ware der Höhe nach begrenzt.

 

 

9.)

Mängelrügen haben gemäß den dafür vorgesehenen Bestimmungen des UGB unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Werktagen nach Zustellung der Lieferung schriftlich zu erfolgen. Bei einer erhobenen Mängelrüge ist der Propack Verpackungstechnik GmbH eine angemessene Frist, zumindest 4 Wochen zu gewähren um nach Ermessen der Propack Verpackungstechnik GmbH nachzubessern, einen Ersatz zu liefern oder eine Preisminderung zu gewähren. Diese Bestimmung trifft jedoch nicht auf jene Fälle zu, in denen der Vertragspartner als Beispiel Etiketten bestellt und solche produziert wurden und der Vertragspartner bei Bestellung der Nachproduktion nicht angibt, dass Änderung beim Etikettentext bzw. Layout gegeben sind. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zum vollen Ersatz der dadurch entstandenen Kosten verpflichtet. Für Fehler in Druckvorlagen und Druckabzügen die vom Auftraggeber/Vertragspartner freigegeben wurden, haftet die Propack Verpackungstechnik GmbH nicht.

Bei Erstlieferungen liefert die Propack Verpackungstechnik GmbH vor der Anfertigung auf Wunsch ein Muster welches vom Vertragspartner freizugeben ist. Erfolg die Freigabe nicht binnen längstens 2 Wochen gilt das Muster als genehmigt. Produktionen erfolgen ausschließlich aufgrund dieses Musters innerhalb der üblichen Tolleranzen. Die Propack Verpackungstechnik GmbH haftet nicht für beigestellte Muster, Formen und Vorlagen.

 

 

10.)

Für die beigestellten Druckvorlagen, sowie für weitere Drucksujets, haftet der Vertragspartner, insbesondere dafür, dass diese nicht in Rechte Dritter eingreifen und hält bei einer Inanspruchnahme die Propack Verpackungstechnik GmbH in diesem Zusammenhang vollkommen schlag- und klaglos. Für sämtliche Werke die die Propack Verpackungstechnik GmbH herstellt, behält sich Propack Verpackungstechnik GmbH alle Immaterialrechte vor. Dem Auftraggeber wird ein widerrufliches und nicht exklusives Nutzungsrecht eingeräumt. Alle Rechte und insbesondere das Recht weiterer Verwendung, für Arbeiten und Veränderungen oder sonstigen Verwertung verbleibt bei Propack Verpackungstechnik GmbH.

 

11.)

Erfüllungsort für alle Leistungen ist 8321 St. Margarethen/Raab.

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das am Sitz der Propack Verpackungstechnik GmbH sachlich zuständige Gericht berufen. Es gelangt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

 

 

12.)

Soweit der Vertragspartner, ein Konsument im Sinne des KschG ist, gelten diese Allgemeinen Bestimmungen, soweit sie nicht mit zwingenden Bestimmungen des KschG im Widerspruch stehen.

 

 

13.)

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.

 

 

14.)

Bei Bestellungen über das Internet besteht eine Rücktrittsfrist vom Vertrag für den Käufer von 7 Werktagen. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Empfangnahme der Ware zu laufen. Diese Rücktrittsfrist ist jedoch nur bei Konsumenten im Sinne des KschG anwendbar.

 

AGB (sofern verwendet), z.B. Regelungen zu

- Geltungsbereich
- Vertragspartner
- Angebot und Vertragsschluss
- Widerrufsrecht
- Preise und Versandkosten
- Lieferung
- Zahlung
- Eigentumsvorbehalt
- Gewährleistung
 
Weitere Informationen, z.B. zu

- Bestellvorgang
- Vertragstext
- Datenschutz