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Gütesiegel

"Gutes vom Bauernhof" - die Qualitätsmarke

Gutes vom Bauernhof ist eine österreichische Dachmarke der Landwirtschaftskammer Österreich, die gute kontrollierte bäuerliche Direktvermarktungsbertriebe führen dürfen. Sie dient damit der Kennzeichnung besonderer Qualitätsprodukte, die garantiert aus bäuerlicher Produktion stammen.
 
Logo Gutes vom Bauernhof
Seit 2002 werden die besten Direktvermarkter in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark mit dem "Gütesiegel" Gutes vom Bauernhof (GvB) ausgezeichnet.
 
1.443 Mitgliedsbetriebe (Nö: 140, Stmk: 830, Ktn: 160, Bgl: 45, Oö: 268) nehmen derzeit am Qualitätsprogramm für Professionalisierung in der Produktion und Vermarktung teil.
 
Die Marke garantiert eine sorgfältige Verarbeitung der betriebseigenen Rohstoffe, laufende Weiterbildung sowie eine ständig überprüfte Qualität und Hygiene.
 
Gutes vom Bauernhof wurde 1998 zusätzlich zu den bestehenden Landeslogos eingeführt und 2002 auf eine einheitliche Basis gestellt. Damit wurden erstmals bundesweite Maßnahmen zur Professionalisierung der "echten" bäuerlichen Direktvermarktung gesetzt. Das Wesen der Marke ist eine Betriebszertifizierung, abgestimmt auf die Kleinheit der Betriebe und die Sparte Direktvermarktung. Durch den einheitlichen überregionalen Einsatz und die einheitliche optische Gestaltung hat die Dachmarke die Funktion eines Gütesiegels, ist aber derzeit noch kein staatliches Gütezeichen.

Wie funktioniert Gutes vom Bauernhof?

Bei Gutes vom Bauernhof wird der einzelne landwirtschaftliche Betrieb bewertet und mit der Marke Gutes vom Bauernhof ausgezeichnet. Die Beurteilung erfolgt anhand eines Punkteschemas über sechs Kriterien, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Für die Bewertung muss der Betrieb sowohl bei jedem Einzelkriterium als auch gesamt eine Mindestpunkteanzahl erreichen. Der Betrieb wird von einer externen Stelle bewertet und überprüft.

Betriebszertifizierung:

  • Eigenbewertung und Beratung
  • Vor Ort-Überprüfung durch eine externe Kontrollstelle
  • Unterzeichnung des Gestattungsvertrages und Verleihung der Marke
  • schriftliche Wiederholungsaudits alle zwei Jahre
  • Kontrolle von 10% der Betriebe pro Jahr

Kriterien für die Anerkennung:

  • eigener Rohstoff
  • eigene Verarbeitung
  • Aus-/Weiterbildung
  • Marketing
  • Qualität
  • Gesetz und Hygiene
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.gutesvombauernhof.at/
 
21.04.2010